Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen. Bauschutt wird in die Kategorien nach DepV (DK0-DKIII), Laga (Z0-Z2) und nach Eckpunkte Papier (RW1-RW2) eingeteilt.
Erlaubte Abfälle:
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- Fliesen
- Dachziegel
- reiner Betonabbruch
- Mörtel- und Putzreste
- Waschbecken und Toiletten
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Kategorien DK0-DKIII, Z0-Z2, RW1-RW2
Nicht-erlaubte Abfälle:
- alle flüssigen Abfälle
- Metalle, z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Gasbetonsteine / Ytong
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten
- Kunststofffolien
- Farbeimer und Lackdosen
- Teer sowie Bitumen
- Steine mit schwarzen Anhaftungen
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.