Sperrige Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.
Erlaubte Abfälle:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
- Textilien
- Fenster und Türen (Kunststoff)
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Restmüll
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacken
- Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
- Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem grünen Punkt
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.