Gemischte Siedlungsabfälle aus dem Gewerbebetrieb bestehen aus verschiedensten Abfällen, wie z. B. gewerbliche Verpackungsabfälle oder auch Textilien und Kunststoffe.
Erlaubte Abfälle:
- Kunststoffe wie Plastik, Folien, Tüten
- leichte Metalle
- Verbundverpackungen
- Zellstoffabfälle
- Dosen
- Gemische aus Holz/Holzkisten, Spanplatten, Einwegpaletten
- Papier/Pappe
- Textilien
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Elektronikschrott
- Speisereste
- Grünabfälle
- Spraydosen
- Straßenkehricht
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.